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Wann zahlt die Versicherung bei Unwetterschäden?

Klimawandel oder nicht: Naturkatastrophen und extreme Wetterphänomene nehmen in Österreich zu.

Hagel, Sturm und Starkregen haben im Juni Teile unseres Landes verwüstet. Es ist mittlerweile schwer von der Hand zu weisen, dass die globale Erwärmung auch in Österreich ihre Spuren hinterlässt und einerseits Stürme, Starkregen, Murenabgänge, Schneechaos und andererseits Hitze- und Dürreperioden zu einem fixen Bestandteil unserer Jahreszeiten werden. Unwetter sorgen in kürzester Zeit für Schäden in Millionenhöhe. Trifft es einen selbst, lässt sich so ein Schaden richtig versichert viel leichter ertragen. Wir haben drei wichtige Punkte zusammengefasst, damit die Versicherung dann auch zahlt.

#1: Die richtige Versicherung

Grundsätzlich sind Unwetterschäden an Wohnung oder Haus durch die Eigenheimversicherung bzw. die Haushaltsversicherung gedeckt. In vielen Verträgen sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, etc. bereits in der Basisabsicherung enthalten. Bei Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen u.Ä. können je nach Versicherungsvertrag und -bedingungen unterschiedliche Höchstgrenzen vereinbart sein.

Eine Frage der Definition
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Hangrutschung und einer Mure? Bei beiden werden Erdmassen bewegt - der feine Unterschied im Wasseranteil kann aber im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ihr Haus ausreichend gegen diese Naturgefahr abgesichert ist oder nicht.

Außenanlagen
Oft extra in eine Polizze eingeschlossen werden müssen Hochbeete, Swimmingpools, Whirlpools, Teiche, Gartenhütten. Auch Gartenzaun und Sichtschutz sind manchmal nicht automatisch mitversichert. Unterschiedliche Bedingungen kann es auch für Balkon und Terrasse geben, so kann ein Griller am Balkon versichert sein, steht der Griller auf der Terrasse eventuell nicht.

Ausreichende Versicherungssumme
Die richtige Versicherungssumme hängt von der Größe von Haus oder Wohnung ab sowie von der Ausstattung. Eine zu niedrig festgelegte Versicherungssumme (Unterversicherung) hat im Schadensfall erhebliche Nachteile: Die Versicherungsleistung wird im Schadensfall dann nur anteilig bezahlt. Andererseits bringt eine zu hoch festgelegte Versicherungssumme auch keinen Vorteil, da nicht mehr als der tatsächliche Wert der beschädigten Gegenstände ersetzt wird.

FAZIT
Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind komplexe Produkte mit vielen Bausteinen und Details, bei denen es unzählige Punkte zu beachten gibt. Der Vorteil an diesem flexiblen Angebot ist, dass es an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Wir überprüfen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehende Polizze und ermitteln eine treffsichere Absicherung gegen Unwetterschäden.

#2: Schadenminderungspflicht

Als Versicherungsnehmer haben Sie eine sogenannte „Schadenminderungspficht“. Dies bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, im Vorfeld Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern bzw. die Auswirkungen eines Schadens möglichst gering zu halten. Kündigt sich ein Unwetter an, gibt es einige To-dos, die Sie als Versicherungsnehmer erledigen müssen:
  • frei bewegliche Gegenstände (Gartenmöbel, Mülltonnen, Wäsche, Gartenwerkzeug, etc.) sichern oder in Sicherheit bringen
  • Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
  • Markisen einfahren
Folgende Sicherheitsmaßnahmen können helfen, (größere) Schäden zu verhindern:
  • Rollläden schließen
  • Dach regelmäßig auf lose Ziegel kontrollieren
  • regelmäßiges Zurückschneiden und Kontrollieren von Bäumen
  • bei heftigen Gewittern elektronische Geräte wie Fernseher, PC, Router, etc. vom Stromnetz trennen
  • schützende Räumlichkeiten nicht verlassen
Apropos Gewitter: Überprüfen Sie Ihre Haushaltsversicherung auch dahingehend, ob indirekter Blitzschlag mitversichert ist bzw. generell Überspannungsschäden inkludiert sind.

#3: Richtige Schadenmeldung

Damit die Versicherung einen Schaden auch entsprechend deckt, ist eine korrekte Schadenmeldung wichtig. Achten Sie dabei darauf, dass Sie den Schaden bestmöglich dokumentieren:
  • notieren Sie Datum und Uhrzeit
  • machen Sie Fotos
  • ersuchen Sie eventuelle Zeugen um Namen und Adressen
  • Schadenstelle nicht verändern - nur insoweit, dass ein größerer Schaden oder Folgeschäden vermieden werden
  • beschädigte Gegenstände auflisten und aufbewahren
  • Aufräumarbeiten erst nach Freigabe der Versicherung beginnen
  • Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
☞ Tipp: Unterschätzen Sie das Risiko nicht, das ein Unwetter mit sich bringen kann. Nutzen Sie die Möglichkeit der Unwetterwarnung auf Ihrem Handy und reagieren Sie dementsprechend, indem Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.

aktuelle Unwetterwarnungen > Ratgeber: Wetterbedingte Naturgefahren des NÖ Zivilschutzverbandes >

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